Ihre Spende ist steuerlich absetzbar

Der Verein chikondi malawi Deutschland e.V. wurde vom Finanzamt Kempten mit vorläufigem Bescheid vom 23.07.2015 als gemeinnützig iSd §§ 51, 59, 60 und 61 AO anerkannt. Mittlerweile liegt der zweite Freistellungsbescheid 2018 bis 2020 vom 03.11.2021 vor, aufgrund dessen wir für die folgenden drei Jahre, also bis 2024, Zuwendungsbestätigungen ausstellen dürfen.

 

Sie erhalten eine steuerlich verwertbare Zuwendungsbestätigung üblicherweise als Sammelbestätigung am Jahresschluss (aus buchungstechnischen Gründen in der 3. Januar-Woche des Folgejahres).

 

Auf ausdrücklichen Wunsch stellen wir gerne auch eine Einzelspendenbestätigung aus. Bitte informieren Sie uns in diesem Fall telefonisch oder schriftlich.

 

Aus steuerlichen Gründen ist die Ausstellung einer Zuwendungsbestätigung für gemeinnützige Organisationen verpflichtend. Sollten Sie definitiv keine Bescheinigung benötigen, bitten wir Sie, uns dies schriftlich zu bestätigen, damit wir bei der Prüfung durch das Finanzamt einen entsprechenden Beleg vorweisen können.

 

 

Hier finden Sie uns

chikondi malawi Deutschland e.V.
Kalvarienbergstr. 79
87509 Immenstadt i. Allgäu

Kontakt

Rufen Sie einfach an:

+49 8323 99 80 083

oder senden Sie ein Fax:

+49 8323 99 80 084

 

oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Die Datenschutzerklärung gemäß DS-GVO können Sie hier einsehen bzw. herunterladen. 

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